Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht, ein Teil des Verkehrswesens, ist eines der umfassendsten Kapitel in der Rechtsprechung, es beinhaltet nahezu alle Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Menschen und Wirtschaftsgütern zu tun haben. Es setzt sich aus diversen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Als Grundlage für eine Infrastruktur des Verkehrs ist es einer der großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.
Unterteilung des Verkehrsrechtes
Es ist möglich, das Verkehrsrecht in verschieden Sparten zu unterteilen. So sind hier zu unterscheiden das Straßenverkehrsrecht, das Straßen- und Wegerecht, der internationale Personen- und Güterverkehr, das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht der Wasserstraßen, das Seerecht. Auch eine Aufteilung in Vorschriften des Privatrechtes und den Vorschriften des öffentlichen Rechts ist möglich. Auch diese zwei Sparten lassen sich nochmals unterteilen. So gehört zum privaten Verkehrsrecht das Verkehrsvertragsrecht (hier geht es beispielsweise um Gewährleistungsrecht und Frachtvertrag bei einem Autokauf). Auch das Verkehrshaftungsrecht (also verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen) gehört zum privaten Verkehrsrecht. Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet unter anderem das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Entzug und Erteilung eines Führerscheins) sowie das Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht. Weiterhin lässt sich das Verkehrsrecht in allgemeines und besonderes Verkehrsrecht.
Für jeden Bürger von großer Bedeutung ist das Straßenverkehrsrecht, das sich wiederum in Zulassungsrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, sowie Verkehrszivilrecht und Fahrerlaubnisrecht aufteilt. Das Verkehrszivilrecht teilt sich wiederum unter anderem in Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel die Haftungsfrage bei Unfällen mit Verkehrsmitteln) und Verkehrsvertragsrecht. (Hier geht es um Reparaturen, den An- und Verkauf von Fahrzeugen) Weiter finden sich hier auch Vorschriften zu Straßenbaulasten und Straßenbauplanung. Geregelt ist das Straßenverkehrsrecht als durch Bundesrecht bestimmtes Ordnungsrecht durch das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie der Fahrerlaubnisverordnung. Zuständig für die Rechtsbereiche sind diverse Behörden. (Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt) Auch sogenannte „Beliehene“, wie zum Beispiel der TÜV, sind mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben beauftragt. Das Straßenverkehrsrecht ist überall dort anzuwenden, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist. Immer geht es um die Regulierung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Straßenverkehrs.
Das Straßen- und Wegerecht
Dieses Recht, eigentlich kein Verkehrsrecht, ist aber „Recht an der Straße“ und so zum öffentlichen Recht zu zählen. Als vorrangiges Recht regelt es den Gebrauch von Straßen, jeweils abhängig von der sogenannten „Widmung“. Hier geht es um Gebrauchsformen, also den Gemeingebrauch, die zivilrechtliche Sondernutzung, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und natürlich den Anliegergebrauch. Die Straßenbaulastträger oder die Straßenaufsichtsbehörde sind die zuständigen Behörden.
Der internationale Güter- und Personenverkehr
Neben den jeweils landesspezifischen, nationalen Regelungen existieren selbstverständlich zwischenstaatliche Abmachungen zur Regelung des Personen- und Güterverkehrs. Hier ist vor allem zu nennen das „Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr“ aus dem Jahre 1926. Große Teile des europäischen Rechtes sind in nationales Recht umgewandelt worden und gelten auch unmittelbar.
Das Luftfahrtrecht
Das Luftfahrtrecht beinhaltet natürlich neben den nationalen Vorschriften auch in großem Umfang internationale Vorschriften des Rechtes. Hier sind hervorhebend zu nennen das Warschauer Abkommen sowie das mit ihm zusammenhängende Montrealer Übereinkommen.
Das Eisenbahnrecht
Im Eisenbahnrecht ist der Bau sowie der Betrieb von Schienenfahrzeugen gesetzlich geregelt. Neben den nationalen Rechtsvorschriften, die sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz, der Eisenbahnverkehrsordnung und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung finden, werden zunehmend die internationalen Regelungen, niedergelegt unter anderem im „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“.
Das Recht der Wasserstraßen
Da sich die Bundeswasserstraßen, große Flüsse und Kanäle im Eigentum des Bundes befinden, gilt hier das Wegerecht für Bundeswasserstraßen und das Verkehrsrecht für Binnenschifffahrt. Auf den sonstigen Wasserstraßen wird das jeweilige Landesrecht angewandt.
Das Seerecht
Neben dem nationalen Recht ist das Seerecht größtenteils durch internationale Abkommen geregelt. Hier spielen Seegerichte, Schiffsregister sowie die Bedingungen für den Erwerb eines Kapitänspatens eine gewichtige Rolle.
Andere Verkehrsmittel
Auch für alle weiteren Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Zahnradbahnen, Seilbahnen, Grubenbahnen oder auch Magnetschwebebahnen gibt es genaue gesetzliche Vorschriften.
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